VzAccess: Barrierefreiheit nach BFSG - Machen Sie Ihre Website bis zum 28. Juni 2025 rechtssicher

Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und kostspielige Abmahnungen.

VzAccess - Unser Plugin für Barrierefreiheit

VzAccess ist ein Barrierefreiheits-Skript, das Ihre Website BFSG-konform macht und die digitale Teilhabe für alle Menschen ermöglicht. Die Implementierung ist einfach und nach wenigen Schritten einsatzbereit.

VzAccess Features:

  • Schnelle Implementation
    Einfache Integration in bestehende Websites
  • Umfassende Barrierefreiheit
    Erfüllt alle Anforderungen des BFSG
  • 5 vorinstallierte Profile für unterschiedliche Beeinträchtigungen
  • Höchste Kompatibilität
    Funktioniert auf HTML-Websites und allen gängigen CMS-Systemen
  • BFSG- & DSGVO-konform
    Bereitstellung per CDN oder installiert auf eigenem Webserver. Verwendung von lokalen Browserfeatures.

Lesefreundliches Erlebnis

  • Anpassbare Textgröße und Schriftarten

  • Optimierter Zeilen- und Buchstabenabstand

  • Spezielle Schriftarten für Menschen mit Legasthenie

Optische Anpassungen

  • Kontraststeuerung und Farbänderungen

  • Schwarz-Weiß-Modus

  • Individuelle Anpassung von Schriftfarben und Hintergründen

Verbesserte Orientierung

  • Automatische Linklisten für einfache Navigation

  • Deaktivierung von Animationen und blinkenden Elementen

  • Vergrößerte Cursor und verbesserte Tastatursteuerung

  • Virtuelle Bildschirmtastatur

Text-to-Speech & Hilfsmittel

  • Vorlesefunktion mit Unterstützung für über 60 Sprachen

  • Integriertes Wikipedia-Wörterbuch

  • Lupe für Textvergrößerung beim Überfahren mit der Maus

Mehr als nur gesetzliche Pflicht: Echte Vorteile für Ihr Unternehmen

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet Ihrem Unternehmen konkrete Wettbewerbsvorteile:

Erweiterte Zielgruppe

  • Etwa 10% der Bevölkerung leben mit einer Form von Behinderung – das sind potenzielle Kunden, die Sie ohne barrierefreie Website nicht erreichen

  • Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen verfügen über erhebliche Kaufkraft

  • Barrierefreie Websites erreichen bessere Positionen in Suchmaschinen

Verbesserte Nutzererfahrung

  • Von barrierefreien Websites profitieren alle Besucher – nicht nur Menschen mit Behinderungen

  • Einfachere Navigation erhöht die Verweildauer und Conversion-Rate

  • Ältere Menschen, mobile Nutzer und Personen mit temporären Einschränkungen schätzen die verbesserte Bedienbarkeit

Positives Unternehmensimage

  • Zeigen Sie gesellschaftliche Verantwortung und Inklusion als Unternehmenswerte

  • Positionieren Sie sich als fortschrittliches Unternehmen, das Diversität wertschätzt

  • Bauen Sie Vertrauen auf durch respektvollen Umgang mit allen Kundengruppe

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

  • Wer muss die Anforderungen des BFSG umsetzen?

    Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die Websites und Online-Shops im B2C-Bereich betreiben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz – aber nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Verkaufen sie Produkte, sind auch sie zur Barrierefreiheit verpflichtet.

  • Was passiert bei Nichtumsetzung?

    Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Wettbewerber wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht Abmahnungen aussprechen.

  • Wie lange dauert die Integration von VzAccess?

    Die Integration ist einfach und kann in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein.