Deine Website BFSG-konform mit VzAccess
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Verbraucherwebsites und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und kostspielige Abmahnungen.
VzAccess – Unser Plugin für Barrierefreiheit
VzAccess ist ein Barrierefreiheits-Skript, das deine Website BFSG-konform macht und die digitale Teilhabe für alle Menschen ermöglicht. Die Implementierung ist einfach und kurzfristig einsatzbereit.

VzAccess Features:
- Schnelle Implementation
Einfache Integration in bestehende Websites - Umfassende Barrierefreiheit
Erfüllt alle Anforderungen des BFSG - 5 vorinstallierte Profile für unterschiedliche Beeinträchtigungen
- Höchste Kompatibilität
Funktioniert auf HTML-Websites und allen gängigen CMS-Systemen - BFSG- & DSGVO-konform
Bereitstellung per CDN oder installiert auf eigenem Webserver. Verwendung von lokalen Browserfeatures.
Lesefreundliches Erlebnis
Anpassbare Textgröße und Schriftarten
Optimierter Zeilen- und Buchstabenabstand
Spezielle Schriftarten für Menschen mit Legasthenie
Optische Anpassungen
Kontraststeuerung und Farbänderungen
Schwarz-Weiß-Modus
Individuelle Anpassung von Schriftfarben und Hintergründen
Verbesserte Orientierung
Automatische Linklisten für einfache Navigation
Deaktivierung von Animationen und blinkenden Elementen
Vergrößerte Cursor und verbesserte Tastatursteuerung
Virtuelle Bildschirmtastatur
Text-to-Speech & Hilfsmittel
Vorlesefunktion mit Unterstützung für über 60 Sprachen
Integriertes Wikipedia-Wörterbuch
Lupe für Textvergrößerung beim Überfahren mit der Maus
Mehr als nur gesetzliche Pflicht: Echte Vorteile für dein Unternehmen
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet deinem Unternehmen konkrete Wettbewerbsvorteile:
Erweiterte Zielgruppe
Etwa 10% der Bevölkerung leben mit einer Form von Behinderung – mit einer barrierefreien Website erreichst du diese potenziellen Kunden zuverlässig
Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld verfügen über ein erhebliches Konsumpotenzial, das oft unterschätzt wird
Barrierefreie Websites erreichen bessere Platzierungen in Suchmaschinen
Verbesserte Nutzererfahrung
Von barrierefreien Websites profitieren alle Besucher – nicht nur Menschen mit Behinderungen
Eine einfache Navigation und klare Strukturen erhöhen die Verweildauer und Conversion-Rate
Eine optimierte Bedienbarkeit unterstützt ältere Menschen, mobile Nutzer und Personen mit temporären Einschränkungen gleichermaßen
Positives Unternehmensimage
Engagement für Inklusion hebt die Marke hervor und schafft Alleinstellungsmerkmale im Wettbewerb
Inklusives Selbstverständnis erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und Geschäftspartner
Transparente Kommunikation schafft Vertrauen bei Kunden und Stakeholdern
FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Wer muss die Anforderungen des BFSG umsetzen?
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die Websites und Online-Shops im B2C-Bereich betreiben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz – aber nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Verkaufen sie Produkte, sind auch sie zur Barrierefreiheit verpflichtet.
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Ab wann gelten die Richtlinien des BFSG?
Ab 28. Juni 2025 müssen alle B2C-Anbieter (Online-Shops, Portale, Banken, Telekommunikation) ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
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Was passiert bei Nichtumsetzung?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Wettbewerber wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht Abmahnungen aussprechen.
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Wie lange dauert die Integration von VzAccess?
Die Integration ist einfach und kann in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein.